RYSTA GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(1)
Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Geschäftsverkehr zwischen der RYSTA GmbH (nachfolgend: Verkäufer), Große Hamburger Str. 17, 10115 Berlin (HRB 194319, Ust. ID: DE 305340495) und ihren Kunden (nachfolgend: Kunde) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Waren, Zubehör und Ersatzteilen an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

(2) Angebot & Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. 

(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 30 Tagen nach Zugang bei diesem anzunehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden.

(3) Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde schuldet die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers bezifferte Vergütung. Leistungen, die über den in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. 

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise, diese sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 

(3) Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, gelten die Preise jeweils ab Werk exklusive Verpackung und Versicherung. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten, sowie öffentliche Abgaben, Zölle oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute)  hat der Kunde zu tragen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. 

(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 

(5) Die Aufrechnung des Kunden mit einer Gegenforderung ist nur möglich, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt ist. 

(4) Lieferumfang und Lieferzeit

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Sie beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung des Verkäufers. Sollte keine Frist vereinbart worden sein, beträgt die Lieferfrist ca. 3-6 Wochen ab Vertragsschluss (bei Lieferungen innerhalb Deutschlands).

(2) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Ware unter der Lieferadresse zu den üblichen Geschäftszeiten zugestellt werden kann. 

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar. 

(4) Beruht die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf vom Verkäufer nicht zu vertretenden Störungen (Nichtverfügbarkeit der Leistung), verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist. Der Kunde wird über eine solche Fristverlängerung unmittelbar informiert. Gleichzeitig wird dem Kunden die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. 

(5) Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist . Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(5) Eigentumsvorbehalt

(1) Alle Waren werden unter Vorbehalt des Eigentums geliefert. Das Eigentum geht erst über, wenn der Kunde sämtliche Forderungen, die dem Verkäufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung zustehen, erfüllt hat.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(3) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen Geschäftsbedingungen weiterzuveräußern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbehält. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt. Sofern der Kunde den Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Verkäufer vor, die Forderung selbst einzuziehen.

(c) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

(6) Gefahrenübergang & Annahmeverzug

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über.

(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung des Verkäufers aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Der Verkäufer ist dann berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. 

(3) Der Kunde darf die Entgegennahme von Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. 

(7) Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Ware richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nichts anderes bestimmt ist.

(2) Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Angaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht wurden, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers. 

(3) Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Verkäufer wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

(5) Der Kunde hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die Nacherfüllung vorzunehmen. 

(6) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. 

(7) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 

(8) Sonstige Schadensersatzansprüche

Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 

(9) Verjährung 

Gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln zwei Jahre ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(10) Schlussbestimmungen 

(1) Diese AGB gelten für alle Anwendungsfälle des Verkäufers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde AGB verwendet und diese entgegenstehende oder von der hier aufgeführten Vereinbarung abweichende Bedingungen enthält. Abweichungen von der hier aufgeführten Vereinbarung sind nur dann gültig, wenn ihnen der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zustimmt. 

(2) Diese Vertragsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers in Berlin. 

(4) Die Parteien sind nicht berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der jeweils anderen Parteien zu übertragen, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. 

(5) Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages einschließlich der Änderung dieser Ziff. 11 bedürfen der Schriftform (i. S. d. § 126 BGB), soweit nicht zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist. 

(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.